Prüfzeichen-Garantiegesetz
Seit über 600 Jahren werden Edelmetallgegenstände auf ihren Edelmetallgehalt geprüft. Dies ist die älteste bekannte Form des Verbraucherschutzes in den Niederlanden. Der von einem Prüfamt geprägte Stempel garantiert den Platin-, Gold-, Silber- oder Palladiumgehalt Ihres Schmucks oder Gebrauchsgegenstands.
Schmuck und Gebrauchsgegenstände aus Silber (ab 8 Gramm), Gold (ab 1 Gramm) oder Platin (ab 0,5 Gramm), die in den Niederlanden gekauft werden, müssen einen in den Niederlanden anerkannten Stempel tragen. Gegenstände unter diesem Gewicht sind von der Stempelpflicht ausgenommen. Palladiumgegenstände können seit 2010 freiwillig gestempelt werden. Große Gegenstände werden zusätzlich mit einer Stempelmarke und einem Jahresbuchstaben gestempelt. Die Stempelmarke gibt an, wo der Gegenstand gestempelt wurde, während der Jahresbuchstabe angibt, wann der Gegenstand gestempelt wurde.